Buchtipp: Das ökologische Grundgesetz von Jens Kersten

von ZukunftsMacher Helmut Scheel

Was erwartet man, wenn man ein Buch kauft mit dem Titel „Das ökologische Grundgesetz“? Man rechnet mit Gesetzestexten und der Beantwortung von Fragen. Die erste Frage lautet: Warum ein „ökologisches Grundgesetz“? Die beantwortet Prof. Dr. Jens Kersten gründlich. In seinen Vorüberlegungen benennt er eines der zentralen Probleme unserer Zeit: Die Verfassung der Natur. „Artensterben, Globalvermüllung und Klimakatastrophe führen uns alltäglich vor Augen: Wir brauchen eine ökologische Transformation unserer Gesellschaft.“ Weiter arbeitet er heraus, weshalb das Anthropozän seinen Namen erhalten hat und deshalb die zentralen Probleme unseres Planeten entstanden sind. Selbst die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in Art.20a des Grundgesetztes hat bisher keine wesentliche Verbesserung für unsere Natur gebracht.

Das-oekologische-Grundgesetz Warum ein ökologisches Grundgesetz?

Die Welt lässt sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse ändern

Für Kersten war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 der erste Lichtblick für einen sich wandelnden Blick der Gerichte auf die Bedeutung dieses Artikels im Grundgesetz. Allerdings ließe sich die Welt nicht durch Gerichtsbeschlüsse retten, sondern man müsste grundsätzlich und damit grundrechtlich die Natur auch juristisch anders betrachten und ihr eine andere Stellung im Grundgesetz einräumen, damit die Probleme und Herausforderungen von heute und der Zukunft angegangen werden können.

Gleichstellung der Natur

Die zentrale Änderung des Grundgesetzes muss aus seiner Sicht die Gleichstellung der Natur sein und damit meint er „die gesamte Tier- und Pflanzenwelt, also Böden, Landschaften, Luft, Klima und Wasser“. Er fordert die Einführung des Status einer „ökologischen Person“ um eine Gleichstellung zu juristischen Personen wie Firmen, Vereine, Stiftungen etc. zu erreichen. Derzeit, so die Ausführungen von Kersten, könne ein Mensch nur dann gegen die Umweltzerstörung oder deren Beschädigung klagen, wenn er selbst oder eine Organisation einen Schaden erlitten hätte. Das passt dazu, dass zum Beispiel Tiere juristisch als Sache, sprich als Objekt betrachtet werden. Wir bräuchten aber den Status eines Subjekts für die Natur, damit auf Augenhöhe juristisch gehandelt und verhandelt werden könne. Derzeit befindet sich die Natur immer nur in der Verteidigungsrolle, wenn Konflikte mit Konzernen verhandelt werden. Erst wenn die Natur zu einem Rechtssubjekt erhoben ist, kann diese von sich aus – vertreten durch Personen, wie bei einer Firma oder einem Verein – selbst Klage einreichen.

Die Grundrechte sollten auch für ökologische und inländische juristische Personen gelten

Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität in München startet seine sehr gründliche Durcharbeitung und Änderungsvorstellungen des Grundgesetzes gleich mit der Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen und für die Natur, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volkkraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Für ihn ist wichtig, bereits in der Präambel die Natur mit aufzuführen, da die Präambel eine Strahlkraft für das gesamte Grundgesetz hat.  In der Folge werden von ihm in vielen Artikeln des Grundgesetzes kleinere Änderungen, meist nur in Form des Einfügens eines ökologischen Begriffes, vorgeschlagen. Allerdings stellt der Artikel 19 des Grundgesetzes einen wesentlichen Artikel im Umbau auf ein ökologisches Grundgesetz dar. Dort soll es in Zukunft heißen: Art.19 GG (3)“Die Grundrechte gelten auch für ökologische und inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“ Mit dieser Ergänzung erlangt die Natur des Status einer juristischen Person. Damit wird sie anderen juristischen Personen ähnlich gestellt. Damit kann die Natur – vertreten durch Personen – ihre Rechte anders wahrnehmen.

Die Durchleuchtung des Grundgesetzes auf seine Schwächen in Bezug auf die Natur setzt er gründlich fort und lässt auch die Bedeutung der Parlamente und Regierungsmitglieder bis hin zum Bundespräsidenten nicht aus. So würde nach seiner Vorstellung der Minister für Natur sogar ein Widerspruchsrecht bekommen, wenn ein anderes Gesetz zu sehr negativ in die Ökologie eingreifen würde.

Defizite in Sachen Natur- und Umweltschutz

In Summe ist dieses Buch ein ökologischer Ritt durch unser Grundgesetz und zeigt auf, an wie vielen Stellen Defizite in Sachen Natur- und Umweltschutz vorhanden sind. Deutlich wird dabei, wie schlecht die Natur und die ökologischen Themen derzeit in unserem Grundgesetz gestellt sind. Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern.

Buchtipp

Das ökologische Grundgesetz

von Prof. Dr. Jens Kersten

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Jens-Kersten Warum ein ökologisches Grundgesetz?